Schädlingsmonitoring/vorbeugende Schädlingsbekämpfung nach HACCP ist für Lebensmittel verarbeitende Betriebe elementar

Vorbeugende Schädlingsbekämpfung nach HACCP

Immer dann, wenn Lebensmittel gelagert oder verarbeitet werden, gelten hohe Anforderungen an Hygiene und Lebensmittelsicherheit. Denn Lebensmittel bergen immer die Gefahr von Schädlingsbefall. Damit es nicht dazu kommt, gibt es eine vorbeugende Schädlingsbekämpfung sowie Schädlingsmonitoring nach HACCP. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie hier.


Das HACCP-Konzept als EU-Vorgabe

Unternehmen, die innerhalb der EU Lebensmittel verarbeiten, herstellen, transportieren oder lagern, müssen die EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 einhalten. Diese Verordnung schreibt vor, dass ein HACCP-Konzept eingehalten wird. HACCP steht für „hazard analysis and critical control points“ (dt. Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte). In der Praxis bedeutet das, dass Unternehmen alle möglichen Gefahrenstellen und relevante Punkte für Kontrollen ermitteln und analysieren müssen. Durch die Gefahrenanalyse und das kontinuierliche Monitoring der Kontrollpunkte können bei Abweichungen von den definierten Standards notwendige Maßnahmen ergriffen werden.


Was bedeutet HACCP in der Schädlingsbekämpfung?

Geht es um die Schädlingsbekämpfung, werden gemäß HACCP mögliche Gefahrenstellen identifiziert und Kontrollmechanismen eingerichtet. Stellen Betriebe bei der regelmäßigen Befallskontrolle fest, dass Schädlinge vorhanden sind, werden die nach HACCP aufgestellten Maßnahmen durchgeführt.

So können für das Schädlingsmonitoring z.B. Fallen aufgestellt werden, die alle zwei Monate kontrolliert werden. Geht es um Motten, Schaben oder Käfer, werden in der Regel Klebefallen eingerichtet. Für das Fangen von Nagetieren kommen Köderfallen zum Einsatz.

Abhängig vom Schädling müssen die Prüfintervalle der Fallen an die Jahreszeit angepasst werden. So tritt der Befall mit Käfern vor allem in der warmen Jahreszeit auf, während Schaben oder Nager ganzjährig aktiv sind.


Das HACCP-Konzept wird kontinuierlich angepasst

Das Schädlingsmonitoring muss bei Bedarf angepasst werden. So kann es vorkommen, dass Schädlinge auftauchen, für die weder Kontrollen noch Maßnahmen definiert wurden. Entsprechend muss neben den Routinekontrollen auch eine regelmäßige Sichtkontrolle weiterer Bereiche durchgeführt werden.

Wichtig ist: Beim Einsatz von Giftködern müssen die geltenden Verordnungen zum Einsatz von Bioziden berücksichtigt werden. Diese Aufgaben dürfen nur zugelassene Schädlingsbekämpfer durchführen.


Dokumentation des Schädlingsmanagements

Lebensmittel verarbeitende, herstellende oder lagernde Unternehmen müssen ihr Schädlingsmanagement dokumentieren. Das schreibt die Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) vor. Entsprechend muss die Dokumentation auch über das HACCP abgebildet werden.
Folgende Punkte müssen dokumentiert werden:

  • Wer ist für die Schädlingsbekämpfung verantwortlich?
  • Welche Ergebnisse hat die Gefahrenanalyse gebracht?
  • Wo genau sind die Kontrollpunkte? (Lageplan)
  • Wie wird das Monitoring umgesetzt?
  • Wie stark ist der Schädlingsbefall und wie wird bekämpft?
  • Welche hygienischen Mängel gibt es und wie werden sie beseitigt?


HACCP in der Schädlingsbekämpfung ersetzt keine Prävention

Einfache Hygieneregeln können die Gefahr von Schädlingsbefall nachhaltig verringern. Dazu gehören folgende Maßnahmen:

  • In Küchen und Lebensmittellagern herrscht Ordnung.
  • Tiere wie Katzen und Hunde dürfen nicht in Küchen oder Lager gelangen.
  • Alle organischen Abfälle werden sofort entsorgt.
  • Alle Abfallbehälter werden dicht verschlossen.
  • Lagerware wird regelmäßig auf Schädlingsbefall kontrolliert.

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